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Widerrufsbutton: in Österreich ab 1. Oktober Pflicht
In Deutschland seit 19. Juni 2026, in Österreich ab 1. Oktober 2026

In Deutschland seit 19. Juni 2026, in Österreich ab 1. Oktober 2026: Wer Verbrauchern online Verträge anbietet – eine Online-Buchung ist genau das –, muss ihnen den Widerruf auch online ermöglichen: Button „Vertrag widerrufen“, Bestätigungsseite, automatische Eingangsbestätigung.
Das gilt überall, wo ein Widerrufsrecht besteht – Einzeltraining, Salon, Physiotherapie, Tagesbetreuung ohne Abo. Terminierte Kurse und Pensionsaufenthalte mit festem Zeitraum haben kein Widerrufsrecht, also keinen Button, brauchen aber den Ausschluss-Hinweis in der Buchungsstrecke; für Abos gilt in Deutschland zusätzlich der Kündigungsbutton.
Was für welche Betriebsart gilt, samt fertigen Textbausteinen, steht im Ratgeber „Widerruf & Kündigung“:
https://petworkers.software/assets/downloads/petworkers-widerruf-und-kuendigung.pdf
(keine Rechtsberatung – im Zweifel anwaltlich prüfen lassen).
Fehlt der Button, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate, und Abmahnungen drohen. Bitte bis Ende September prüfen.