Magazin

Widerrufsbutton: in Österreich ab 1. Oktober Pflicht

In Deutschland seit 19. Juni 2026, in Österreich ab 1. Oktober 2026

Ümit Kirdar · 1 Min. Lesezeit · veröffentlicht am 27.09.2026
Widerrufsbutton – in Österreich ab 1. Oktober 2026 Pflicht

In Deutschland seit 19. Juni 2026, in Österreich ab 1. Oktober 2026: Wer Verbrauchern online Verträge anbietet – eine Online-Buchung ist genau das –, muss ihnen den Widerruf auch online ermöglichen: Button „Vertrag widerrufen“, Bestätigungsseite, automatische Eingangsbestätigung.

Das gilt überall, wo ein Widerrufsrecht besteht – Einzeltraining, Salon, Physiotherapie, Tagesbetreuung ohne Abo. Terminierte Kurse und Pensionsaufenthalte mit festem Zeitraum haben kein Widerrufsrecht, also keinen Button, brauchen aber den Ausschluss-Hinweis in der Buchungsstrecke; für Abos gilt in Deutschland zusätzlich der Kündigungsbutton.

Was für welche Betriebsart gilt, samt fertigen Textbausteinen, steht im Ratgeber „Widerruf & Kündigung“: 
https://petworkers.software/assets/downloads/petworkers-widerruf-und-kuendigung.pdf
(keine Rechtsberatung – im Zweifel anwaltlich prüfen lassen).

Fehlt der Button, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate, und Abmahnungen drohen. Bitte bis Ende September prüfen.