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Neuer AVV: was er ist und warum ihr ihn braucht
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Version 2.0

Ihr speichert in PetWorkers die Daten eurer Kunden; datenschutzrechtlich seid ihr dafür verantwortlich, ich verarbeite sie in eurem Auftrag. Dafür verlangt die DSGVO (Art. 28) einen Vertrag zwischen uns: den Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV. Ohne ihn dürfte ich eure Kundendaten nicht verarbeiten; mit ihm habt ihr das Dokument für euer Verarbeitungsverzeichnis und für die Frage eines Kunden oder der Datenschutzbehörde, wo die Daten liegen.
Die neue Fassung (Version 2.0, Stand 11. September 2026) deckt alles ab, was ich für euch betreibe – PetWorkers, Hosting, E-Mail, Cloud, Domains, WordPress-Betreuung, Matomo und diverse Serverdienste. Haftung nach Art. 82 DSGVO; finAPI (Bankanbindung) ist selbst verantwortlich, kein Unterauftragsverarbeiter. Meldet euch gerne bei Datenschutzanfragen unter einem der bekannten Kanäle.
Zu tun: herunterladen, zu euren Datenschutzunterlagen legen. Unterschrift ist keine nötig, der AVV gilt mit eurem Vertrag als geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).