Als kleiner Unternehmer hat man es in Deutschland ohnehin schon sehr schwer – und der deutsche Staat unternimmt wirklich alles erdenkliche, um es gefühlt von Quartal zu Quartal noch schwieriger zu machen. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass der deutsche Fiskus überhaupt keine Lust auf das sprichwörtliche „Kleinvieh“ hat.
Wen wundert es daher überhaupt noch, dass nun noch eine Nummer hinzukommt, die uns angeblich das Leben leichter machen soll: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (WID).
Die WID wird jedem Unternehmer, auch Kleinunternehmern(!) zugeteilt. Wer schon eine UmsatzsteuerID hat, für den ist die WID automatisch USTID-00001, also z.B. DE123456789-00001. Diese Regelung gilt bis 2026.
Eine Beantragung ist nicht erforderlich. Der/Die „wirtschaftlich Tätige“ erhält die Nummer automatisch von der zuständigen Finanzbehörde zugeteilt.
WICHTIG! Wer bisher keine UmsatzsteuerID hatte, muss die WID verpflichtend im Impressum angeben. Die Angabe ist freiwillig, wenn bereits eine UmsatzsteuerID im Impressum angegeben ist. – Ich empfehle aber jedem, beide Nummern anzugeben, die Freiwilligkeit ist bei solchen Neuerungen immer recht schnell vorbei.
ACHTUNG! Nummern der Form xx/xxx/xxxxx oder xxxxx/xx/xxx oder so ähnlich sind KEINE UmsatzsteuerIDs, sondern normale Steuernummern, diese sollten aufgrund des Missbrauchspotential NICHT im Impressum angegeben werden.
Für Rückfragen wendet ihr euch bitte direkt an euren Steuerberater oder an das für euch zuständige Finanzamt.
* Quelle: IT-Recht-Kanzlei | Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.