Ganz aktuell hat Google offenbar einige seiner Dienste „für die Website-Optimierung und Nutzerverfolgung“ erweitert. Infolgedessen müssen Webseiten- und Webshopbetreiber, die die Google-Dienste verwenden, ihre Datenschutzerklärungen anpassen und neben den entsprechenden Klauseln auch einen weiteren Pflichtlink einfügen.
Kunden, die ein Rechtstexte-Abo über aninova / DogWorkers bezogen haben, in dem die Google-Dienste schon aktiviert waren, müssen sich keine Gedanken machen – hier erfolgt die Aktualisierung automatisch. Wer das Abo schon länger hat, sollte in jedem Fall den aktuellen Website-Scanner aktivieren, um über mögliche fehlende Passagen in den Erklärungen zeitnah informiert zu werden.
Wer nicht über ein Rechtstexte-Abo verfügt, sollte sich bei seinem jeweiligen Anbieter informieren, um keine Angriffsfläche für eine mögliche Abmahnung zu bieten.
Generell empfehle ich, auf Elemente von Google in der Website zu verzichten, da das wirklich jedes Mal eine Gratwanderung mit der DSGVO ist. Außerdem empfehle ich, ein Rechtstexte-Abo mit automatischem Scanner zu buchen, damit ihr euch um dieses Thema so gut wie gar nicht mehr kümmern müsst und bezüglich der Rechtstexte inhaltlich abgesichert seid.
Für konkrete Informationen zu eurem Angebot und möglichen Rechtstexte-Optionen schreibt mich gerne an.