Butter bei die Fische: WhatsApp ist und war schon immer der Alptraum eines jeden Datenschützers. Es ist in Sekunden installiert und sind die Kontakte erst einmal freigegeben, was für die Nutzung praktisch unabdingbar ist, hat man nicht nur seine eigenen Daten an Meta gesendet, sondern die Kontaktdaten aller, die im Adressbuch gespeichert sind.
Das dies, seit der DSGVO ohne explizite Einwilligung verboten ist, kümmert weder Privatpersonen und noch Unternehmer wirklich. „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ lautet das allgemeine Motto, weil einfach, einfach einfach ist.
Nun endlich bewegt sich doch etwas bei Meta. So soll es künftig möglich sein, auch ohne den Zugriff auf das Adressbuch des Smartphones, Kontakte innerhalb von WhatsApp anzulegen, welche dann von WhatsApp selbst über Gerätegrenzen hinweg zu anderen Geräten mit WhatsApp (z.B. Web) synchronisiert und auf den Servern gesichert werden, sodass diese bei Verlust auch auf einem neuen Handy sofort wieder verfügbar sind.
Absoluter Vorteil davon: Man verbietet WhatsApp den Zugriff auf die Kontakte des Telefons völlig und trägt nur die Kunden und Freunde ein, deren Zustimmung man hat – und bewegt sich endlich wieder auf rechtlich sicherem Boden.